Wunschkandidat sollte vor Praxiseinstieg angestellt werden
Frage: Zwei in Praxisgemeinschaft tätige fachärztliche Internisten wollen im nächsten Jahr die Praxis abgeben. Die momentane Vorstellung zum Prozedere ist, für ein Quartal die Praxis zur Gemeinschaftspraxis umzufirmieren. Dann scheidet der erste Kollege aus, der verbleibende nimmt den gewünschten Nachfolger als Partner auf und geht nach einem Quartal ebenfalls in Ruhestand. Sein gewünschter Nachfolger rückt in die Praxis nach. Gibt es nach neuem Recht eine elegantere Lösung?