Urteil

Zahnarzt setzt gewaltsam Behandlung durch: Freiheitsstrafe

Ein Wuppertaler Zahnmediziner wird zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er einen Patienten ohne Einwilligung behandelt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Zahn von vor Richterhammer (KI-generiert)

Eine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten, hat einem Wuppertaler Zahnarzt eine drastische Strafe eingebracht. (KI-generiert)

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Wuppertal. Ein Wuppertaler Zahnarzt ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte einen Patienten, der die Behandlung abbrechen wollte, mit den Worten „Sie gehen jetzt nirgendwo mehr hin, ich mach‘ das jetzt fertig!“ in den Behandlungsstuhl gedrückt.

Dann habe er mit einem Skalpell einen Abszess im Mund aufgeschnitten, wozu er aus Sicht des Gerichts mangels Einwilligung des Patienten nicht mehr berechtigt war. Die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Freiheitsberaubung sah das Gericht allerdings nicht: Der Patient habe durchaus die Möglichkeit gehabt, aufzustehen und zu gehen, sagte die Richterin.

Auf Leben und Tod

Er habe dem Patienten möglicherweise das Leben gerettet, argumentierte der 64-jährige Dentist. „Ich habe gewisse Verpflichtungen und Verantwortungen gegenüber Patienten, es ging um Leben und Tod.“ Der Patient sei mitten in der Nacht im Notdienst bei ihm erschienen und in desolatem Zustand gewesen. Es habe eine lebensgefährdende Sepsis, eine Blutvergiftung, gedroht.

„Kommt es zu einer Sepsis, liegt die Verantwortung beim Arzt. Ich habe sofort behandelt“, sagte der Angeklagte. „Hätte man das nicht gemacht, wäre er innerhalb von ein paar Tagen, salopp gesagt, draufgegangen.“

„Er hatte Schiss ohne Ende, die Verantwortung war bei mir“, sagte der Arzt. Dass er den Patienten in den Stuhl gedrückt habe, rechtfertigte er mit der zu erwartenden Schmerzreaktion: „Wenn ich den Abszess öffne, geht der unter Umständen an die Decke.“ Der Patient sei von einem Dritten beeinflusst worden, mutmaßte der Zahnarzt. Er habe erst zwei oder drei Monate später Anzeige erstattet.

Patient: Erster Eindruck katastrophal

„Schon der erste Eindruck war katastrophal“, schilderte der Patient. „Zwei Wurzeln sind entzündet, die müssen raus“, habe der Zahnarzt ihm gesagt. „Ich habe gesagt, ich will das nicht, ich habe Probleme mit Spritzen.“ Der Arzt habe entgegnet, er sollte ihm nicht seinen Job erklären, er würde ihm ja auch nicht rein reden. Dann habe er gesagt: „Sie gehen nirgendwo hin, ich entscheide hier.“ Er habe sich nicht getraut zu gehen.

„Es knackte und krachte in meinem Kiefer, hat höllisch weh getan. Er sagte zu meiner Frau: „Abszess, fühlen Sie mal“. Sie sollte ohne Handschuh in meinen Mund greifen. „Stellen Sie sich nicht so an, das ist doch ihr Mann““, habe der Arzt gesagt. Am nächsten Tag habe ein anderer Arzt gesagt, die Behandlung sei nicht korrekt gewesen, er hätte chirurgisch behandelt werden müssen.

Instrumente nicht richtig gereinigt

Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der Mediziner in seiner Zahnarztpraxis unzureichend gereinigte Instrumente benutzt hatte. Dies war bei Kontrollen aufgefallen.

Er habe die vorgeschriebene Ausstattung für die Reinigung nicht besessen und trotz Verbots die unzureichend gereinigten Instrumente weiter genutzt, hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen. Dadurch habe er seine Patienten in Gefahr gebracht.

Die Instrumente habe eine Firma gereinigt, behauptete der Angeklagte. Die Richterin entgegnete: „Der Vertrag wurde bald wieder gekündigt, die Firma sagt, von ihr wurden nie Geräte gereinigt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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