Zivilkleidung vom Arbeitgeber kann steuerfrei sein
MÜNCHEN (mwo). Erscheinungsbild und Hygiene sind gute Gründe, den Helferinnen in der Praxis einheitliche Kleidung zur Verfügung zu stellen. Das muß aber nicht unbedingt typische Arbeitskleidung sein, wie der Bundesfinanzhof kürzlich in einem Steuerurteil entschied.