Zulassung auch noch mit über 55 Jahren
BERLIN. Mit den Änderungen des Vertragsarztrechts, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat, wird für Ärzte mehr Flexibilität geschaffen. Im Vergleich zum früheren Entwurf der Bundesregierung enthält das Gesetz in seiner jetzigen Fassung einige wichtige Änderungen. Die für die Vertragsärzte bedeutendste dürfte der Fortfall der Altersgrenze von 55 Jahren für die erstmalige Tätigkeit als Vertragsarzt oder ermächtigter Arzt sein.