e-token ermöglicht auch Testabrechnungen
NEU-ISENBURG (shl). Niedergelassene Ärzte können bei der Abrechnung grundsätzlich auch mit einem e-token so viele Testabrechnungen wie gewünscht abgeben. Darauf weist die KV Hessen im Nachgang zu unserer Berichterstattung vom 3. Februar hin.