Vergütung
ePA-Erstbefüllung geht in die Verlängerung – EBM-Ziffer 01648 gilt vorerst weiter
Die erstmalige Befüllung der elektronischen Patientenakte kann weiter abgerechnet werden. Das gilt, so lange die Politik hier nicht den Rotstift ansetzt.
Die erstmalige Befüllung der elektronischen Patientenakte kann weiter abgerechnet werden. Das gilt, so lange die Politik hier nicht den Rotstift ansetzt.
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