Telematikinfrastruktur

gematik publiziert Vorgaben zur E-Patientenakte

Die Vorgaben der gematik zur E-Patientenakte (ePA) stehen. Für Hersteller ist damit der Startschuss zur ePA in Stufe 1.0 erfolgt. Bis 2021 sollen die Akten fertig sein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gematik hat die Vorgaben zur E-Patientenakte innerhalb der gesetzlichen Frist bis Jahresende 2018 publiziert. Sie sollen gewährleisten, dass alle Komponenten und Dienste die Anforderungen an Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der gematik hervor.

„So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Zahnärzte könnten – unabhängig vom Anbieter und mit Berechtigung des Versicherten – über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten.

Auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, wird in der Mitteilung zitiert: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“

Die Datenhoheit liege vollständig beim Versicherten. Beyer: „Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden.“ Sofern der Versicherte es wünscht, steht die ePA einrichtungs- und sektorenübergreifend lebenslang zur Verfügung.

Die ePA-Vorgaben berücksichtigen bereits den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Krankenkassen verpflichtet, Versicherten spätestens ab 2021 eine von der gematik zugelassene ePA bereitzustellen. Nachgelagert sollen die geforderte Zugangsoption für Versicherte per mobiles Endgerät und der Transfer von Krankenkassendaten Eingang in die Vorgaben finden.

Diese Folgestufe 1.1. soll parallel zum TSVG, dessen Inkrafttreten im Frühjahr 2019 geplant ist, veröffentlicht werden. Hersteller können laut gematik bereits jetzt mit der Umsetzung der ePA in Stufe 1.0 beginnen. (dab)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende

Studie aus Schweden

Dermatozoenwahn – frühes Anzeichen von Demenz?

Lesetipps