TIPP DES TAGES

Fahrtkosten voll absetzbar

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Ärzte, die sich längere Zeit beruflich fortbilden, können die Fahrtkosten in voller Höhe und nicht nur zum Teil von der Steuer absetzen.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 66/05) ist eine Fortbildung vorübergehender Natur, so dass sie nicht zu einer "zweiten regelmäßigen Arbeitsstätte" werden kann - so wie es das Finanzamt meinte. Dieses wollte nur die Entfernungspauschale akzeptieren.

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