Elektronische Patientenakten

Wie viel Kasse darf es sein?

Ab Anfang 2021 sollen GKV-Versicherte ein Anrecht auf eine elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben. Die derzeitigen Gesundheitsakten gelten als ein Sprungbrett dorthin. Das werden sie aber nur, wenn die Akteure es schaffen, sich zu einigen.

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