Baden-Württemberg

Nachtruhe gilt auch in Touristenstadt

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Nachtruhe ist Gesundheitsschutz. Darauf haben daher auch Anwohner in Touristenzentren einen Anspruch, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Er kippte damit die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg.

Die Stadt hatte in ihrer Sperrzeitverordnung festgelegt, dass von Montag bis einschließlich Mittwoch die Sperrzeit um zwei Uhr nachts beginnt, am sogenannten "studentischen Donnerstag" sowie Freitag bis einschließlich Sonntag erst um vier Uhr.

Anwohner legten ein Lärmgutachten vor und zogen damit vor Gericht – mit Erfolg. Je später die Nacht fortgeschritten sei, desto schutzwürdiger sei das Bedürfnis der Anwohner nach Ruhe, betonte der VGH Mannheim.

Mit den späten Sperrzeiten in Heidelberg werde die Grenze überschritten, ab der Gesundheitsschäden durch Lärm zu erwarten seien. (fl/mwo)

Az.: 6 S 1168/17

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen