FUNDSACHE
Klimpern in der Bar geht auf eigene Gefahr
Hotelpianisten können, wenn sie gut sind, den Gästen den Aufenthalt in der Bar versüßen. Die strapazierten Geldbeutel der Sozialversicherungen auffüllen können sie nicht.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, daß Hotelpianisten selbständig sind - wenn ihr Vertragsverhältnis keine typischen Merkmale für abhängig Beschäftigte aufweist. Ergo: Sozialversicherungsbeiträge muß das Hotel für sie nicht bezahlen.
Doch was macht die Hotelpianisten denn so unabhängig? Sie haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, müssen nur am Abend arbeiten, können ihr Rahmenprogramm selbst bestimmen und bekommen nur Gage, wenn sie tatsächlich auftreten, tragen also das Unternehmerrisiko.
Daß die Hotelmanager die Lautstärke der Darbietung beeinflussen können, reiche jedenfalls nicht aus, um sie zu weisungsbefugten Arbeitgebern zu machen, so die Richter. (iss)