Auswertung der Gesetzlichen Unfallversicherung

Unfälle mit Blaulicht werden kaum erfasst

Sie dürfen über rote Ampeln fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten. Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr sind durch diese Rechte aber auch besonders unfallgefährdet. Doch das scheint niemanden wirklich zu kümmern.

Von Vanessa Köneke Veröffentlicht:
Oft mit hohem Tempo zu Notfällen unterwegs. Damit steigt allersdings auch das Unfallrisiko für Rettungswägen.

Oft mit hohem Tempo zu Notfällen unterwegs. Damit steigt allersdings auch das Unfallrisiko für Rettungswägen.

© Nicolas Armer / dpa

WÜRZBURG. Ein Feuerwehrauto und ein Rettungswagen krachen auf dem Weg zu einem Einsatz in Unterfranken ineinander. Auf einer Kreuzung in München prallt ein Rettungswagen mit einem Taxi zusammen. In Berlin verteilen sich Trümmerteile, als ein Rettungswagen mit einem Auto zusammenstößt, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

Drei Unfallmeldungen aus den vergangenen Wochen, drei Unfälle, bei denen die Retter selbst zu Opfern wurden oder ein Rettungseinsatz zu weiteren Verletzten führte. Solche Unfälle bedeuten gleichzeitig auch, dass nötige Hilfe nicht ankommt. Wie oft kommen solche Unfälle vor?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für die Deutsche Presse-Agentur Zahlen ausgewertet. Demnach gab es von 2015 bis 2017 bundesweit rund 470 Einsatzfahrt-Unfälle. Allerdings sind dies nur Unfälle, bei denen nicht verbeamtete Einsatzkräfte mehr als drei Tage arbeitsunfähig waren. Unfälle von Beamten und glimpflicher ausgegangene Unfälle sind nicht enthalten. Und es sind nur Hochrechnungen.

Völlig veraltetes Zahlenmaterial

Wer eine repräsentativere Antwort sucht, trifft meist auf folgende Angaben: 17 Mal häufiger als andere Verkehrsteilnehmer würden Rettungsfahrzeuge im Blaulichteinsatz in Unfälle mit Sachschaden verwickelt, in einen Unfall mit Verletzten vier Mal so oft. Alle 19 Sekunden erlebten Rettungskräfte eine kritische Situation wie das Überholen auf enger Fahrbahn. Besonders Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn seien gefährlich: Verglichen mit anderen Einsätzen sei das Risiko eines tödlichen Unfalls vier Mal höher, das für Schwerverletzte acht Mal.

Diese Zahlen sind weit verbreitet. Doch sie sind alt. So alt, dass die „neuen Bundesländer“ teils noch nicht enthalten sind. Sie stammen aus zwei 1986 und 1994 veröffentlichten Projekten der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast). Neuere Daten bleiben stichprobenhaft und zerstückelt: Mal hat eine Mitarbeiterin des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) Zeitungen ausgewertet, mal ein Diplomand Fragebögen an Feuerwehren und Polizeidienststellen verschickt.

Kaum Verfahren und Urteile

„Unfälle bei Einsatzfahrten werden eher unter den Teppich gekehrt“, sagt der Münchner Anwalt Alexander Stevens. Er hat für seine Doktorarbeit untersucht, wie Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Rettungsdienste Unfälle behandeln. Verfahren und Urteile gibt es dem Ergebnis zufolge so gut wie nie.

Umfassende offizielle Zahlen zu solchen Unfällen gebe es nicht, erklären Experten und Versicherungen übereinstimmend. Parlamentarische Anfragen in Landesparlamenten geben laut Verkehrsrechts-Professor Dieter Müller von der Polizeihochschule Sachsen zumindest kleine Einblicke. Die Polizei in Thüringen verzeichnete demnach von 2009 bis 2011 knapp 1700 Unfälle. In Hamburg gab es 2012 41 Unfälle bei der Polizei, 61 mit Feuerwehrfahrzeugen und 137 im Rettungsdienst der Feuerwehr.

Fachleute vermuten, dass die Unfallhäufigkeit zunimmt – da die Verkehrsdichte und die Zahl der Einsatzfahrten steigen. Mit Fahrsicherheitstrainings wollen Organisationen vorbeugen. So sollen Einsatzkräfte lernen, nicht rechts zu überholen und die Geschwindigkeit vor Ampeln ausreichend zu reduzieren. Oder auch, das Martinshorn nicht erst sehr kurz vor einer Kreuzung einzuschalten.

Viele Experten weisen aber auch auf Fehler von Autofahrern hin. Das Herannahen eines Einsatzwagens löse Stress aus und führe „zu teilweise unvorhersehbaren Reaktionen beziehungsweise Fahr- und Bremsmanövern“, sagt ein Sprecher der Polizei Unterfranken. Bernd Spengler, Fachanwalt für Rettungsdienstrecht in Würzburg, beobachtet, dass viele Leute glauben, in solchen Situationen sofort rechts ranfahren zu müssen. „Aber manchmal macht man die Fahrbahn schneller frei, wenn man erst ein paar Meter weiterfährt.“ (dpa)

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