TIPP DES TAGES

Flughafengebühr wird bei Storno erstattet

Veröffentlicht:

Bei der Buchung eines Fluges fallen neben dem Betrag für die tatsächliche Beförderung vor allem verschiedene Steuern und unterschiedlichste Gebühren für die Benutzung des Flughafens an. Diese Kosten muss die Fluggesellschaft jedoch nur dann weitergeben, wenn sie durch einen Antritt des Fluges tatsächlich anfallen.

Wird der Flug nicht angetreten, darf die Airline die vom Passagier im Voraus beglichenen Flugnebenkosten nicht behalten, sondern muss sie an ihn zurückzahlen. Das gilt unabhängig davon, ob dem Flugpassagier ein Stornorecht hinsichtlich des Fluges zustand oder nicht.

Bestand ein solches Stornorecht nicht, kann die Fluggesellschaft aber grundsätzlich die Zahlung des reinen Beförderungspreises verlangen, wenn der Grund für den Nichtantritt des Fluges nicht bei der Fluggesellschaft zu finden ist.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Ich mag es, wenn viel los ist“

Ärztin, Mutter, Forscherin: Diana Ernst tanzt gerne auf vielen Hochzeiten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung