Jonitz zweifelt am Sinn des Patientengesetzes

BERLIN (wul). Der Berliner Ärztekammer-Chef, Dr. Günther Jonitz, hat am Montag den Sinn eines Patientenrechtegesetzes in Frage gestellt. Bei einer Veranstaltung der Berliner SPD bezweifelte er am Montag, dass ein Gesetz einen wesentlichen Beitrag zu einer "besseren Sicherheitskultur" leisten kann.

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Denn geforderte Punkte wie die Ausweitung der Aufklärung und der Einsichtsrechte des Patienten seien bereits durch Sozial-, Vertrags- und Strafgesetze sowie die Berufsordnung und die Rechtsprechung geregelt.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hat am 22. März in Berlin erstmals ein Grundlagenpapier für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Ziel ist es, die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu bündeln und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Sprache aufzubereiten.

Die geltende Rechtslage ist nach Ansicht der Berliner Patientenbeauftragten, Karin Stötzner, unbefriedigend. Sie forderte einklagbare Patientenrechte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Berliner SPD-Landesfraktion, Thomas Isenberg, betonte ebenfalls die Notwendigkeit eines Gesetzes. Wichtige Fragen wie Haftung und die Beteiligungsrechte in den Gremien des Gesundheitswesens könnten nur über ein Gesetz fortentwickelt werden.

Dagegen mutmaßt Jonitz, ein Patientenrechtegesetz sei lediglich ein Ablenkungsmanöver der Politik. Der Grund für viele Einschränkungen der Patientenrechte im Versorgungsalltag liege seiner Ansicht nach in der Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Er forderte Politiker auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine hochwertige Patientenversorgung ermöglichen.

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