ASV

Länder handhaben Klinik-Zulassung unterschiedlich

Die einzelnen Bundesländer gehen mit der Zulassung von Krankenhäusern für ambulante Leistungen sehr unterschiedlich um.

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MÜNCHEN. Der differenzierte Umgang mit der Zulassung werde sich offenbar auch bei der Umsetzung der neuen ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) fortsetzen, meint der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung, nachdem er eine Umfrage, bei allen Landesgesundheitsministerien durchgeführt hat.

"In der Übergangsphase kann dies zu sehr unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte in der ASV führen. Denn Krankenhausgenehmigungen nach altem Recht haben in der Regel einen deutlich höheren Umfang als die neuen ASV-Genehmigungen", erklärte Verbandsvorsitzender Dr. Axel Munte in München.

Bessere Abstimmung nötig

Das Ziel, in der ASV gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure zu schaffen, werde schon jetzt konterkariert, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende Dr. Wolfgang Abenhardt. "Eine bessere Abstimmung der Länder ist dringend nötig", forderte Abenhardt.

Zum Hintergrund: Bis zur Neufassung des Paragrafen 116b SGB V zum 1. Januar 2012 konnten Krankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für ambulante Leistungen für schwere oder seltene Erkrankungen erhalten.

Mit der Einführung der ASV müssen diese Bestandsgenehmigungen entzogen werden. Die Krankenhäuser müssen dann neue Anträge auf Teilnahme an der ASV stellen.

Die genaue Umsetzung wird durch das jeweils zuständige Landesministerium geregelt. Das Gesetz lässt jedoch einen Spielraum von bis zu zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu.

In der Umfrage des Bundesverbandes hatten die meisten Landesministerien angegeben, man werde sich mit der Thematik erst nach Inkrafttreten der Richtlinie des GBA beschäftigen. (sto)

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