Seit ihm gibt es die Vorschrift der "Schutzzohnen" um eine Trinkwasserentnahmestelle, die sich an der Überlebenszeit pathogener Keime orientiert hat.
Es lohnt sich, hieraus vermehrt hinzuweisen, da sich der STAAT und offenbar die Medien immer nur auf Ärzt konzentrieren, die mit den FOLGEN von Keimbelastung zu kämpfen haben.:
Schon bei EHEC hat man behördlich total die Kläranlagen und ihre Abflüsse ausgespart, obwohl es sich um einen Deutschen Menschenkeim gehandelt hat (Uni Münster).
Z.B. weisen unbehüllten Viren durchweg eine hohe Umweltstabilität auf und können hier über Wochen bis Monate infektionsfähig bleiben;
dazu gehören z.B. Noroviren, die im Stuhl etwa in einer Konzentration von 10^8/g ausgeschieden werden und angeblich bereits mit 1-10 Viren infektiös sind. Auch andere human-enterale Viren (Adenoviren, Rotaviren, Astroviren, Caliciviren, Enteroviren) stehen dem nicht wesentlich nach. Sie werden NIEMALS routinemäßig bestimmt.
Auch pathogene Parasiten lassen sich regelmäßig in Oberflächenwasser,
bzw. Rohwasser zur Trinkwassergewinnung nachweisen, besonders in dem bevölkerungsreichen NRW:
mit durchschnittlich 88 Giardien und 115 Kryptosporidien pro 100 Liter (Karanis, pers. Mitteilung). Das sind allerdings ganz überwiegend Zoonose-Erreger im Gegensatz zu den genannten Viren die nicht von Tieren stammen.
Nun ja unsere Gesetze reichen eigentlich,
nur werden sie nicht angewendet,
... am meisten provoziert den geplagten Humanmediziner
das Ignorieren der antibiotikaresistenten Keime aus der gehätschelten Landwirtschaft.
mfG
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