Beschluss
Bundesgerichtshof: Nichterscheinen bei Abgabe der Vermögensauskunft nur mit starkem Attest
Wer bei einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint, muss ein ärztliches Attest über ein ernsthafte Erkrankung vorlegen. Eine normale Arbeitsunfähigkeitserklärung reicht nicht aus.