Zugunsten des Wettbewerbs

EU-Behörden greifen im Pharmasektor durch

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BRÜSSEL. Die konsequente Durchsetzung von Wettbewerbsrecht trägt in der EU dazu bei, dass Arzneimittel bezahlbar bleiben und Patienten rasch Zugang zu innovativen Medikamenten haben.

Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission hervor, in dem die Praxis von Kartellrecht und Fusionskontrollen durch nationale und EU-Behörden beleuchtet wird.

Laut Bericht haben die Behörden im Zeitraum von 2009 bis 2017 in 29 Beschlüsse erwirkt, mit denen rechtswidrige Praktiken wie Behinderungsmissbrauch oder Preisabsprachen sanktioniert wurden. Insgesamt haben die Wettbewerbsbehörden demnach mehr als 100 solcher Verdachtsfälle untersucht.

Im selben Zeitraum wurden als Folge Geldbußen in Höhe von über einer Milliarden Euro gegen Pharmaunternehmen verhängt, mit denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen untersagt wurden.

Dazu gehörten beispielsweise „Pay-for-delay“-Vereinbarungen, bei denen Original- und Generikahersteller übereinkamen, für eine bestimmte Zeit Nachahmerpräparate vom Markt fernzuhalten.

Geprüft wurden von der Kommission zudem insgesamt 80 Unternehmenszusammenschlüsse im Pharmasektor. In 19 Fällen wurden Fusionen erst genehmigt, nachdem Unternehmen den Verkauf von Geschäftsfeldern zugesagt haben, um so den Preiswettbewerb zu erhalten. Umgekehrt schritten die EU-Behörden auch in mehreren Fällen ein, weil sie den Innovationswettbewerb durch Fusionen bedroht sahen. (fst)

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