Abschluss möglich

EU-Nutzenbewertung könnte 2020 stehen

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MÜNCHEN. Die jahrelangen Bemühungen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten auf europäischer Ebene zu harmonisieren (EU-HTA), könnten 2020 tatsächlich zum Abschluss kommen. Diese Ansicht vertraten mehrere Branchenexperten auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) zu dem Thema in München.

Weder unter der amtierenden österreichischen EU-Ratspräsidentschaft noch unter den folgenden Präsidentschaften von Rumänien, Finnland und Kroatien besteht laut der Experten eine realistische Aussicht, zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu kommen. Das dürfte sich erst mit der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 ändern.

Aus Herstellersicht hat die geplante EU-Bewertung den Vorteil berechenbarer Nutzen-Kriterien für sämtliche EU-Märkte. Im Zusammenhang mit der 2011 in Deutschland eingeführten „frühen Nutzenbewertung“ ist von Industrieseite immer wieder Kritik an den Bewertungsmaßstäben des GBA zu vernehmen.

Wie komplex die aktuellen Verhandlungen zu einer gemeinsamen Nutzenbewertung sein können, verdeutlichte indes Rudolf Poß, Apotheker und Referent der GKV-Arzneimittelversorgung im BAH, anhand des aktuellen Meinungsbildes im Europäischen Rat. Demnach könnten „mehrere Delegationen nicht zustimmen, dass gemeinsame klinische Bewertungen verpflichtend in ihren nationalen Verfahren angewandt werden.“

 Diese Delegationen sind laut Poß nämlich der Meinung, „dass gemeinsame Bewertungen ein rein wissenschaftlicher Prozess sind, der lediglich ein Element der Meinungsbildung sein kann, aber keinesfalls rechtlich bindend ist.“ (sct/cw)

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