Abschluss möglich

EU-Nutzenbewertung könnte 2020 stehen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die jahrelangen Bemühungen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten auf europäischer Ebene zu harmonisieren (EU-HTA), könnten 2020 tatsächlich zum Abschluss kommen. Diese Ansicht vertraten mehrere Branchenexperten auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) zu dem Thema in München.

Weder unter der amtierenden österreichischen EU-Ratspräsidentschaft noch unter den folgenden Präsidentschaften von Rumänien, Finnland und Kroatien besteht laut der Experten eine realistische Aussicht, zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu kommen. Das dürfte sich erst mit der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 ändern.

Aus Herstellersicht hat die geplante EU-Bewertung den Vorteil berechenbarer Nutzen-Kriterien für sämtliche EU-Märkte. Im Zusammenhang mit der 2011 in Deutschland eingeführten „frühen Nutzenbewertung“ ist von Industrieseite immer wieder Kritik an den Bewertungsmaßstäben des GBA zu vernehmen.

Wie komplex die aktuellen Verhandlungen zu einer gemeinsamen Nutzenbewertung sein können, verdeutlichte indes Rudolf Poß, Apotheker und Referent der GKV-Arzneimittelversorgung im BAH, anhand des aktuellen Meinungsbildes im Europäischen Rat. Demnach könnten „mehrere Delegationen nicht zustimmen, dass gemeinsame klinische Bewertungen verpflichtend in ihren nationalen Verfahren angewandt werden.“

 Diese Delegationen sind laut Poß nämlich der Meinung, „dass gemeinsame Bewertungen ein rein wissenschaftlicher Prozess sind, der lediglich ein Element der Meinungsbildung sein kann, aber keinesfalls rechtlich bindend ist.“ (sct/cw)

Mehr zum Thema

Plattform zur Nutzenbewertung – No. 18

Effizienz und Effizienzpotenziale einer künftigen AMNOG-Regulierung

Plattform zur Nutzenbewertung – No. 18

Effiziente Preisgestaltung bei Gentherapien

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen