Bayern

ZNS-Verbände machen Front gegen Bedarfsplanung

Die nachträgliche Einrechnung von bestehenden Ambulanzen in die Bedarfsplanung ruft Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten auf den Plan. Sie warnen vor noch längeren Wartezeiten.

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MÜNCHEN. Der Spitzenverband ZNS wehrt sich gegen neue Reglungen zur Bedarfsplanung in Bayern. Dem Verband gehören Berufsverbände der Nervenärzte und Neurologen sowie der Psychiater und Psychotherapeuten an.

Mitte Juni hatten sich die KV Bayerns (KVB) und die Kassen auf einen neuen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung in Bayern geeinigt. Dabei werden auch Ärzte und Psychotherapeuten, die in ermächtigten Einrichtungen tätig sind, in der Bedarfsplanung angerechnet.

In Bayern haben sich Kassen und KV darauf verständigt, dass bei Kinder- und Jugendpsychiatern Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) solange mit 0,5 je PIA auf die Bedarfsplanung angerechnet werden, "bis Daten zu den dort tätigen Ärzten und den abgerechneten Fällen vorliegen und sich die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung auf eine Anrechnung geeinigt haben", heißt es in einer Veröffentlichung der KVB.

Bedarfsplanung schränkt Option für Niederlassung ein

Das hat dazu geführt, dass weite Teile Bayerns bei Kinder- und Jugendpsychiatern als regelversorgt oder überversorgt gelten. Unterversorgung besteht demnach lediglich in den Regionen Oberpfalz-Nord und Donau-Wald: Für Kinder- und Jugendpsychiater gibt es drei offene Planungsbereiche.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes ZNS schränken die Regelungen zur Bedarfsplanung in Bayern die Möglichkeiten einer Niederlassung stark ein.

"Noch längere Wartezeiten und eine insgesamt schlechtere Versorgung der Patienten sind die Folge", kritisiert Dr. Maik Herberhold, Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (bkjpp).

Die nachträgliche Einrechnung von bestehenden Ambulanzen in die Bedarfsplanung stelle die Versorgung auf den Kopf, weil sich nun gegebenenfalls keine Psychiater mehr in der Region niederlassen könnten, teilte Herberhold mit.

Außerdem seien Praxen im Umfeld einer PIA nicht mehr nachzubesetzen. Tatsächlich bestehe jedoch ein großer Bedarf an Kinder- und Jugendpsychiatern.

In die Berechnung der freien Arztsitze seien nach dem Gesetz die PIAs aus gutem Grunde nicht einbezogen worden, da sie per definitionem keinen Vollversorgungsauftrag haben, sondern sich um krankenhausnah zu behandelnde Patienten kümmern sollen, erklärte Herberhold. (sto)

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