Diskussion über Sterbebegleitung spitzt sich zu

BERLIN (af). Die überarbeiteten Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung stoßen zunehmend auf Widerspruch. Ärzte aus mehreren Kammerbezirken wollen das Thema auf dem Ärztetag in Kiel zur Diskussion stellen.

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Helfende Hände: Wird das ärztliche Versorgungsversprechen für die Patienten bis zum Tod eingehalten?

Helfende Hände: Wird das ärztliche Versorgungsversprechen für die Patienten bis zum Tod eingehalten?

© Lem / imago

Es gehe darum, den Begriff des ärztlichen Ethos erneut in den Grundsätzen zu verankern. Ansonsten drohe den Ärzten die "ethische Bedeutungslosigkeit", sagte Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe der "Ärzte Zeitung".

Bislang stehen die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" nicht auf der Tagesordnung des Ärztetages. Wohl aber die Änderung der Musterberufsordnung, deren Paragraf 16 "Beistand für Sterbende" in Kiel an die überarbeiteten Grundsätze angepasst werden soll.

Der BÄK-Vorstand solle in der Neufassung des Paragrafen eindeutig formulieren, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, sagte Windhorst.

Die BÄK hätte das Thema lieber weniger hoch gehängt. Die Grundsätze seien in den Gremien abgestimmt, heißt es aus der Kammer. Die BÄK ist aber bereits jetzt mitten in der Diskussion.

Nach dezidierten Vorwürfen der Darmstädter Philosophin Petra Gehring, die Grundsätze stellten den Ärzten die Beteiligung an Selbsttötungen frei, sah sich BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe genötigt, die Positionen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu verteidigen.

Hinter dem Änderungswunsch stehen sicher bislang die Kammerbezirke Westfalen-Lippe und Hessen.

Lesen Sie mehr dazu am Donnerstag in Ihrer "Ärzte Zeitung" und auf www.aerztezeitung.de.

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