Neuer HVM ohne Diskussion

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Keine Experimente: Die Vertreterversammlung in Westfalen-Lippe bleibt den RLV und QZV treu. Allerdings gibt es bei einigen Details wichtige Änderungen.

DORTMUND (iss). Trotz der neuen regionalen Spielräume bleiben in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die Prinzipien der Honorarverteilung im Wesentlichen unverändert.

Die Systematik von Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) läuft weiter, die Honoraranteile der einzelnen Fachgruppen bleiben unverändert.

Die KVWL-Vertreterversammlung (VV) hat am Samstag aber zwei größere Änderungen innerhalb der Systematik beschlossen.

Die Zuweisung der RLV erfolgt ab dem dritten Quartal 2012 nicht mehr vorab, und für die Berechnung ist die aktuelle Fallzahl maßgeblich und nicht mehr die Fallzahl des Vorjahresquartals. Die neuen Regelungen sind zunächst auf zwei Quartale begrenzt.

"Eine Neuverteilung der bestehenden Gesamtvergütung kommt für uns nicht in Frage", sagte der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann auf der VV in Dortmund.

Der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) schließe aus, dass ein Arzt oder Psychotherapeut ohne eigenes Verschulden eine Veränderung beim Honorar erfährt. Das sei der Wunsch des KVWL-Vorstands, der Ausschüsse und der Berufsverbände gewesen.

Maximal fünf Prozent Abweichung nach unten

Die Umstellung auf die aktuellen Fallzahlen beschere den KVWL-Mitgliedern wieder quartalsgerechte Honorare, sagte Nordmann. Außerdem könnten so viele komplizierte Sonderregelungen und Ausnahmeanträge entfallen, zum Beispiel für die Wachstumsphase bei neuen Praxen.

Diese Änderung führe allerdings zu einem strukturellen Problem, sagte der Vorsitzende des HVM-Ausschusses Dr. Rolf Englisch. "Eine exakte Berechnung der RLV-Fallwerte wird ab dem dritten Quartal 2012 erst im Nachhinein möglich sein."

Die KVWL habe aber ein Verfahren entwickelt, das den Kollegen Kalkulationssicherheit gebe: Sie veröffentlicht vor Beginn des Quartals für alle Arztgruppen sogenannte vorläufige Orientierungsfallwerte.

"Mit Beschlussfassung dieses HVM garantieren wir, dass die endgültigen RLV-Fallwerte um maximal fünf Prozent nach unten abweichen werden", sagte Englisch. Sollte die Regelung eine zu starke Mengenausweitung auslösen, wird die KVWL nachjustieren.

Um die Ärzte bei der Kalkulation von RLV und QZV zu unterstützen, wird die KVWL ein Berechnungstool im geschützten Bereich ihres Online-Portals zur Verfügung stellen.

Keine Gegenstimme, eine Enthaltung

Mit dem neuen HVM sind einige weitere Änderungen verbunden. Künftig kann der Vorstand Arztgruppen, für die es Selektivverträge gibt, von der fallzahlbezogenen Abstaffelung ausnehmen, kündigte Nordmann an. Das sei gerechter und reduziere den Verwaltungsaufwand.

Diese neue Regelung kommt sofort zur Anwendung: Der Vorstand wird die Abstaffelung für die Hausärzte aussetzen. Das werde nur geringe Auswirkungen auf den RLV-Fallwert haben, betonte Nordmann. "Nach unseren Berechnungen belastet die Maßnahme den RLV-Fallwert um maximal 45 Cent."

Künftig werden die ermächtigen Ärzte in Westfalen-Lippe wieder einen eigenen festen Honorartopf bekommen. Modifikationen gibt es auch bei den Zuschlägen für Berufsausübungsgemeinschaften. Sie werden halbiert und damit auf maximal 20 Prozent begrenzt.

Der neue HVM schaffe die Grundlagen dafür, dass die KVWL künftige Veränderungen wieder in eigener Kompetenz und Verantwortung angehen könne, sagte Nordmann. "Damit meine ich, dass wir zukünftige Zuwächse der Gesamtvergütung dann auch nach unseren Vorstellungen verteilen können."

Die gründliche Vorbereitung des neuen HVM durch die haupt- und ehrenamtlichen Gremien unter Einbeziehung der Berufsverbände zeigte Wirkung: Die Delegierten verabschiedeten den gemeinsamen HVM-Antrag von Vorstand und HVM-Ausschuss ohne jede Diskussion. Er kam mit nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen durch.

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