Ruhestand

KBV muss hohe monatliche Rente zahlen

Sieben Jahre zahlte die KBV einer pensionierten Juristin Rente. Dann glaubte die KBV, dass sie die Bezüge zu Unrecht bezahlt hat. Das Arbeitsgericht Berlin fällte nun das Urteil.

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BERLIN. Die KBV muss einer vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Juristin ein Ruhegehalt in Höhe von 12 250 Euro bezahlen. Eine Dynamisierung ist allerdings nicht erforderlich, urteilte am Dienstag das Arbeitsgericht Berlin.

Eine frühere stellvertretende Leiterin der KBV-Rechtsabteilung war 2008 in den vorzeitigen Ruhestand gegangen. Dabei wurde ihr ein Ruhegeld in Höhe von 75 Prozent der zuletzt gezahlten Bezüge versprochen. Die KBV zahlte dies zunächst wie vereinbart und hob die ursprünglich rund 12 250 Euro sogar wie die Ruhebezüge anderer Mitarbeiter regelmäßig an.

2015 meint die KBV allerdings, die Vereinbarung sei sittenwidrig. Es handele sich hier um einen besonders groben Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ab September 2015 stellte sie daher ihre Zahlungen ein.

KBV forderte 1,4 Millionen zurück

Dagegen klagte die Juristin. Die KBV reagierte mit einer Widerklage und verlangt nun das von Februar 2008 bis August 2015 gezahlte Ruhegehalt zurück - insgesamt rund 1,4 Millionen Euro. Jedenfalls seien andere Einkünfte auf die Versorgung anzurechnen.

Das Arbeitsgericht Berlin gab im Wesentlichen der Juristin recht. Sie sei ordentlich nicht mehr kündbar gewesen. Die Ruhebezüge seien ihr im Gegenzug für ihr Ausscheiden zugesagt worden. Sittenwidrig sei dies nicht.

Allerdings gebe es keine vertragliche Grundlage für die bis 2015 erfolgte Dynamisierung der Bezüge. Die Juristin habe daher nur einen Anspruch in Höhe ihres Ausgangs-Ruhegehalts von rund 12 250 Euro. Die Anrechnung anderweitiger Einkünfte sei erst zulässig, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Die Widerklage auf Rückzahlung der gesamten Ruhebezüge hatte keinen Erfolg. Da die Kassenärztliche Bundesvereinigung nur dies geltend gemacht hatte, bleibt offen, ob sie gegebenenfalls die ohne Rechtsanspruch erfolgte Dynamisierung aufrechnen könnte - immerhin rund 280 000 Euro. Beide Seiten können Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen.

Die KBV will zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann Rechtsmittel prüfen, sagte Sprecher Roland Stahl auf Anfrage. (mwo)

Arbeitsgericht Berlin

Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15

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