Bayern

Nutzenbewertung kann Verordnung nicht steuern

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die KV Bayerns fordert Klarheit in Sachen Arzneiverordnungen. Kritisch resümierte KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung, dass sich der GKV-Spitzenverband bundesweit für eine nutzenorientierte Erstattung auf der Basis früher Nutzenbewertungen ausspreche.

Die Ergebnisse früher Nutzenbewertungen könnten nur der Preisfindung dienen, sagte er. Sie seien nicht geeignet, um Verordnungen zu steuern. "Wenn das nicht klar geregelt ist, bleiben Unsicherheiten für die Praxen, die existenzbedrohend sein könnten!" Womöglich drohten Praxen hohe Regresse, die auf dieser Basis zu viele teure Medikamente verordneten.

Das laufe dem Ziel der Wirkstoffvereinbarung der KV zuwider, die dafür erstellt worden sei, durch preisgünstiges Verordnen Regresse zu verhindern. (cmb)

Mehr zum Thema

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen