Bayern

Nutzenbewertung kann Verordnung nicht steuern

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MÜNCHEN. Die KV Bayerns fordert Klarheit in Sachen Arzneiverordnungen. Kritisch resümierte KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung, dass sich der GKV-Spitzenverband bundesweit für eine nutzenorientierte Erstattung auf der Basis früher Nutzenbewertungen ausspreche.

Die Ergebnisse früher Nutzenbewertungen könnten nur der Preisfindung dienen, sagte er. Sie seien nicht geeignet, um Verordnungen zu steuern. "Wenn das nicht klar geregelt ist, bleiben Unsicherheiten für die Praxen, die existenzbedrohend sein könnten!" Womöglich drohten Praxen hohe Regresse, die auf dieser Basis zu viele teure Medikamente verordneten.

Das laufe dem Ziel der Wirkstoffvereinbarung der KV zuwider, die dafür erstellt worden sei, durch preisgünstiges Verordnen Regresse zu verhindern. (cmb)

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