Bayern

Nutzenbewertung kann Verordnung nicht steuern

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die KV Bayerns fordert Klarheit in Sachen Arzneiverordnungen. Kritisch resümierte KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung, dass sich der GKV-Spitzenverband bundesweit für eine nutzenorientierte Erstattung auf der Basis früher Nutzenbewertungen ausspreche.

Die Ergebnisse früher Nutzenbewertungen könnten nur der Preisfindung dienen, sagte er. Sie seien nicht geeignet, um Verordnungen zu steuern. "Wenn das nicht klar geregelt ist, bleiben Unsicherheiten für die Praxen, die existenzbedrohend sein könnten!" Womöglich drohten Praxen hohe Regresse, die auf dieser Basis zu viele teure Medikamente verordneten.

Das laufe dem Ziel der Wirkstoffvereinbarung der KV zuwider, die dafür erstellt worden sei, durch preisgünstiges Verordnen Regresse zu verhindern. (cmb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Übergangsfinanzierung für Kliniken in der Kritik

Grünen-Politikerin warnt vor teuren Subventionen für Krankenhäuser

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen