Alter per Ultraschall prüfen

DEGUM begrüßt Spahns Vorstoß zur Altersfeststellung

Gesundheitsminister Jens Spahn will prüfen, ob eine Alterabschätzung bei Migranten auch per Ultraschall möglich ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin begrüßt prinzipiell diese Initiative.

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NEU-ISENBURG. Bei jungen Migranten, deren Alten unklar ist, lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn derzeit prüfen, ob dies anstelle einer Röntgenuntersuchung auch durch Ultraschall möglich ist. Anlass für eine solche Untersuchung sind mögliche fehlerhafte Altersangaben. Diese dürften nicht dazu führen, dass Asylverfahren falsch bearbeitet oder Straftaten nicht verfolgt werden, so die Begründung.

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) begrüßt nun in einer Stellungnahme prinzipiell diese Initiative. Aus medizinischer Sicht sei eine Altersabschätzung per Sonografie im Vergleich zu anderen Verfahren besonders gesundheitsschonend. Patienten ohne medizinische Notwendigkeit eine Röntgenuntersuchung zumuten, strapaziere hingegen das ärztliche Berufsethos.

Aktuelles Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft

Die Fachgesellschaft verweist auf ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes. Dabei wird die Funktionalität und Aussagekraft einer Ultraschalluntersuchung zur Altersabschätzung getestet. Die Ergebnisse sollen laut Aussage des Ministeriums Ende 2020 vorliegen.

„Gerade bei jungen Menschen ist es besonders relevant, so häufig wie möglich auf Röntgenstrahlen zu verzichten, um schon recht früh mögliche Strahlenschäden im Körper zu verhindern“, so Privatdozent Dr. Jörg Detlev Moritz, stellvertretender Leiter der DEGUM-Sektion Pädiatrie in einer Mitteilung. Sofern die Studienergebnisse zugunsten einer Altersabschätzung per Ultraschall ausfielen, sollte auf das gesundheitsschonendere Verfahren gesetzt werden.

Alternativ sollte allerdings auch geprüft werden, ob eine Altersabschätzung durch die Magnetresonanztomographie möglich ist. Kritisch sieht die DEGUM zugleich, ob die Ergebnisse auch juristisch valide seien. Sie dürften nicht von der Erfahrung der Untersucher abhängen.

Wie bisher das Alter festgestellt wird

Bisher erfolgt die Altersabschätzung in Deutschland entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) – in einem ersten Schritt mit Hilfe einer Röntgenaufnahme der linken Hand. „Normalerweise ist die Skelettentwicklung an der Hand bei Jungen mit 19 und bei Mädchen mit 17 Jahren abgeschlossen. Wenn diese Entwicklung nach der Abschätzung als abgeschlossen erklärt wird, wird in einem weiteren Schritt eine Röntgenaufnahme der Ober- und Unterkiefer zur Beurteilung der Zahnentwicklung durchgeführt“, erläutert der DEGUM-Experte. Zusätzlich werde eine computertomografische Untersuchung der Schlüsselbeine durchgeführt, da hier im Mittel die Skelettentwicklung bei Männern erst mit 30 und bei Frauen mit 27 Jahren abgeschlossen sei. (run)

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