Implantate-Register

Länder bangen um Autonomie des GBA

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BERLIN. Der erneute Versuch, von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss zu verschärfen, stößt erwartungsgemäß auf Widerstand bei den Ländern. Im Entwurf für das Implantate-Registergesetz erhält das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, einen Bewertungsprozess zu beanstanden, wenn bestimmte Aspekte „nicht hinreichend berücksichtigt sind“.

Auf was sich das „hinreichend“ konkret bezieht, bleibe aber offen, so der Gesundheitsausschuss der Länderkammer. Im Ergebnis könnte das Ministerium „seine inhaltliche Wertung an die Stelle der des GBA setzen“.

Das überschreite die Rechtsaufsicht „und vermischt diese mit fachaufsichtlichen Kompetenzen“, heißt es in den Empfehlungen des Ausschusses. Der Gesundheitsausschuss stößt sich zudem daran, dass künftig die Bewertung einer Methodenbewertung auch deshalb beanstandet werden kann, weil sie gegen das Votum der Patientenvertretung im GBA getroffen wurde.

Patientenvertreter hätten aber kein Stimmrecht, sondern seien nur beratend anwesend. Mit der geplanten Vorgabe würden „Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit“ des GBA „weiter eingeengt“.

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 17. Mai in Berlin über die Vorlage abstimmen. (fst)

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