Erweiterte Aufgaben für häusliche Krankenpflege

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BERLIN (af). Der häusliche Krankenpflegedienst kommt künftig auf Kosten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auch in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Hintergrund ist, dass etwa dementen Patienten, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind, aber niederschwellige Betreuungsleistungen erhalten, medizinisch-pflegerische Leistungen in diesen Einrichtungen zur Verfügung stehen müssen. Tagespflegeeinrichtungen richten sich an Menschen, die nicht alleine zu Hause leben können und tagsüber Unterstützung brauchen.

Nachtpflegeeinrichtungen betreuen meist pflegebedürftige Menschen mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus. Pflegende Angehörige erhalten so die Gelegenheit durchzuschlafen.

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