TK

Klage gegen Morbi-RSA gescheitert

Veröffentlicht:

ESSEN. Gesetzliche Krankenkassen erhalten weiter Zuschläge für Patienten mit besonders hohem Krankheitsrisiko. Das Landessozialgericht NRW in Essen wies am Donnerstag eine Klage gegen diese Regelung zurück.

Die Techniker Kasse war vor Gericht gezogen, weil sie den Finanzausgleich, der sich seit 2009 an der Morbidität der Kassenmitglieder orientiert, für wettbewerbsverzerrend hält.

Das Verfahren sorgt seit 2009 für einen finanziellen Ausgleich zwischen Kassen mit vielen gesunden Mitgliedern und Kassen mit vielen Patienten, bei denen aufgrund bestimmter Krankheiten mit besonders hohen Kosten zu rechnen ist.

Eben diesen fairen Wettbewerb sieht die TK in Gefahr, weil sie die Verfahren für manipulationsanfällig und nicht rechtssicher hält. "Das System setzt falsche Anreize dadurch, dass es sich für Krankenkassen lohnt, Patienten auf dem Papier kränker zu machen als sie sind", sagte ein Sprecher.

Az: L16KR 24/09KL

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Mit Eigenvorsorge und Pflegezusatzversicherung

Neues CDU-Grundsatzprogramm: Hausärzte erste Anlaufstelle

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden