IKK Brandenburg
Option auf Zweitmeinung vor Operation
POTSDAM. Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin mit einem orthopädischen Erstbefund für eine geplante Operation (OP) können ihre Diagnose und OP-Indikation gezielt durch eine zweite ärztliche Meinung absichern lassen.
Das sieht ein Vertrag der IKK mit der Potsdamer Oberlinklinik vor. Er gilt für Patienten mit OP-Indikation an Knie- oder Hüftgelenk, an Wirbelsäule oder Schulter.
Orthopäden und Physiotherapeuten der Oberlinklinik laden den IKK-Versicherten gemeinsam zum Zweitmeinungstermin ein.
Auf Basis der persönlichen Befragung und Untersuchung und der vorliegenden Unterlagen zum Erstbefund prüfen sie, ob eine ambulante Behandlung (Physiotherapie) bereits ausgeschöpft ist oder eine Operation eventuell verzögern oder sogar ersetzen könnte.
Der Patient erhält zum Abschluss des Zweitmeinungsverfahrens eine individuelle Behandlungsempfehlung, die aber laut der Krankenkasse nicht bindend ist.
Die IKK erstattet den Versicherten zudem 30 Euro Prämie als Bonus für eine fallbezogene Krankenhausberatung. Auch der behandelnde Arzt, der den Erstbefund erstellt hat, geht nicht leer aus.
Er erhält aus der Vereinbarung eine Aufwandsentschädigung für einen Kurzbericht und für die Weiterleitung wichtiger bisheriger Behandlungsergebnisse. (ami)