Bundesversicherungsamt

Aufsicht mahnt Kassen bei Spendenpraxis

Veröffentlicht:

BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat Krankenkassen ermahnt, sich bei Spenden an Dritte und Mitgliedschaften in Vereinen oder parteinahen Organisationen an die gesetzlichenVorgaben zu halten. Die Prüfer des BVA hätten "wiederholt" festgestellt, dass Kassen Geld für Zwecke verwenden, die "in keinem Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen", heißt es in einem Rundschreiben.

Zudem unterlägen Kassen der "staatlichen Neutralitätspflicht". Jede Mitgliedschaft in Organisationen, "deren Aufgaben nicht zu den den Krankenkassen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören, ist unzulässig". Verboten sei es Kassen zudem, "gesellschaftliche und humanitäre Ziele" durch Spenden zu unterstützen. (fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Mit Eigenvorsorge und Pflegezusatzversicherung

Neues CDU-Grundsatzprogramm: Hausärzte erste Anlaufstelle

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!