Keratokonus

Hornhautvernetzung wird Kassenleistung

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BERLIN. Für Patienten mit der Augenerkrankung Keratokonus steht künftig die Hornhautvernetzung als neue Behandlungsoption zur Verfügung, teilt die KBV mit.

Der Gemeinsame Bundesausschuss habe beschlossen, das Therapieverfahren in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen.

Danach dürfe die Hornhautvernetzung bei Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung angewendet werden, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung diagnostiziert wurde.

Vorgesehen sind unter anderem zwei Messungen der Hornhautbrechkraft und eine Hornhauttomographie. Hat das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände, hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. (ato)

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