Homöopathie-Diskussion

Der Globuli-GAU

Frankreichs Krankenversicherung kippt ab 2021 die Homöopathie aus dem Leistungskatalog. KBV-Chef Gassen fordert diesen Schritt auch für Deutschland.

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Ein Spiegel der Debatte in Deutschland: Der Rückzug aus der Erstattung für Homöopathie hat in Frankreich kontroverse Reaktionen ausgelöst.

Ein Spiegel der Debatte in Deutschland: Der Rückzug aus der Erstattung für Homöopathie hat in Frankreich kontroverse Reaktionen ausgelöst.

© totalpics / iStock

BERLIN/PARIS. Die Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, Homöopathika schrittweise aus der Erstattung der Kassen zu nehmen, hat in Deutschland ein kontroverses Echo ausgelöst.

Aus Sicht des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen sollten die Krankenkassen Patienten keine homöopathischen Leistungen finanzieren. „Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ . Wer diese Mittel haben möchte, könne diese bekommen, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.“

In Deutschland ist Homöopathie kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Kassen. Allerdings zahlen viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten bis zu einem gedeckelten Betrag als Satzungsleistung.

Rechtslage nicht vergleichbar

Vor diesem Hintergrund haben Pharmaverbände darauf hingewiesen, die Rechtssituation in Frankreich sei nicht mit der in Deutschland vergleichbar.

Hierzulande würden bereits seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, einschließlich der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, von der GKV nicht mehr erstattet, erinnern der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH).

2012 habe der deutsche Gesetzgeber bewusst den Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt und „Patienten die Möglichkeit gegeben, eine differenzierte Auswahl ihrer Krankenkasse vorzunehmen.“ Nach Angaben des Beratungsunternehmens IQVIA belief sich im vergangenen Jahr der Umsatz mit homöopathischen Arzneimitteln in Deutschland auf etwa 670 Millionen Euro. Davon seien 570 Millionen Euro auf die Selbstmedikation entfallen.

In der großen Koalition fordert SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach sei langem, Kassen die Bezahlung von Homöopathika als freiwillige Leistung zu verbieten. Das wäre „im Sinne der Vernunft und der Aufklärung sowie des Patientenschutzes“. Mit gleichem Tenor hatte sich in der Vergangenheit auch der GBA-Vorsitzende Professor Josef Hecken geäußert.

Die Unionsfraktion positioniert sich uneinheitlich. Zuletzt verlautbarte die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag (CDU), man führe „keinen Kreuzzug“ gegen Naturheilverfahren“.

In Frankreich hat die Entscheidung von Gesundheitsministerin Dr. Agnès Buzyn, ab 2021 Homöopathie aus der Erstattungsliste der Krankenversicherung völlig zu streichen, heftige Debatten ausgelöst. V

or allem jungere Ärzte zeigen sich in Ärzteforen erfreut. Andere Ärztegruppen wollen noch weiter gehen und Homöopathie aus dem Lehrplan der Universitäten verbannen lassen.

Ministerin: Es geht nicht um Geld!

Erzürnt zeigt sich vor allem der Verband der homöopathischen Ärzte (Syndicat national des médecins homéopathes français) und spricht von einem Angriff auf einen Therapieansatz, der sich „bei Millionen Patienten bewährt hat“. Die WHO plädiere für eine Vielfalt von Therapien, Frankreich entwickele sich in die andere Richtung, heißt es.

Geplant ist, dass die Krankenkassen ab 2020 nur noch 15 Prozent statt bisher 30 Prozent der Kosten von Homöopathika übernehmen. Bislang kann der Rest von Privatversicherungen übernommen werden. Ab 2021 soll dann auch damit Schluss sein, weil diese Versicherungen nicht berechtigt sind, Zahlungen von Gesundheitsleistungen zu ergänzen, wenn diese gar nicht erstattungsfähig sind.

Die Krankenversicherung gibt derzeit im Schnitt 18 Euro für Homöopathika pro Patient und Jahr aus. Doch für Arzneimittel, die nicht mehr von den Kassen erstattet werden, gelten freie Preisbildung und eine höhere Mehrwertsteuer – es wird also teurer für die Patienten. Gesundheitsministerin Buzyn rechtfertigte ihre Entscheidung damit, es gehe um wissenschaftliche, nicht um wirtschaftliche Fragen. Es sei nicht Aufgabe der öffentlichen Krankenversicherung (Sécurité Sociale), Therapien zu finanzieren, deren Wirkung nicht bewiesen wurde. (DDB mit dpa-Material)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 11.07.2019 um 17:50 Uhr.

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