Bundesratsinitiative

Bayern will Sicherheit für Notfallsanitäter

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Bayern will eine Initiative im Bundesrat starten, um rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter zu schaffen. Das hat das Landeskabinett Dienstag in München beschlossen.

Sanitäter sollten bei Abwesenheit eines Arztes rechtssicher zu dem befugt sein, was zur Lebensrettung nötig ist.

Das bundesweit geltende Notfallsanitätergesetz solle so geändert werden, dass sie auch Hilfsmaßnahmen leisten dürfen, die Ärzten vorbehalten sind. Bislang laufen Sanitäter in solchen Fällen Gefahr, gegen den Arztvorbehalt zu verstoßen und sich strafbar zu machen. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Landeskabinett beschließt: Telenotarzt soll bayernweit ausrücken

Mehr zum Thema

Kommentar zur Ärztetagsdebatte

Kleines Karo statt klare Koordination der Versorgung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden