Bundesratsinitiative

Bayern will Sicherheit für Notfallsanitäter

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Bayern will eine Initiative im Bundesrat starten, um rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter zu schaffen. Das hat das Landeskabinett Dienstag in München beschlossen.

Sanitäter sollten bei Abwesenheit eines Arztes rechtssicher zu dem befugt sein, was zur Lebensrettung nötig ist.

Das bundesweit geltende Notfallsanitätergesetz solle so geändert werden, dass sie auch Hilfsmaßnahmen leisten dürfen, die Ärzten vorbehalten sind. Bislang laufen Sanitäter in solchen Fällen Gefahr, gegen den Arztvorbehalt zu verstoßen und sich strafbar zu machen. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Landeskabinett beschließt: Telenotarzt soll bayernweit ausrücken

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum geplanten „Gesundheitspunkt“ im Rems-Murr-Kreis

Gesucht ist eine kluge Koproduktion der ambulanten Versorgung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?