Patientenverfügung
Hindernis für Organspenden
Rostock. Die Gesellschaft für Transplantationsmedizin in Mecklenburg-Vorpommern (GTM-V) warnt vor Patientenverfügungen, in denen unbeabsichtigt Organ- oder Gewebespenden verhindert werden können.
„Eine Konkretisierung der Begriffe in Patientenverfügungen ist zwingend notwendig“, sagte der Geschäftsführer Dr. Axel Manecke der Nachrichtenagentur dpa.
Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist eine Patientenverfügung in einigen Fällen ein Hindernis für die Hirntoddiagnostik (Der Anaesthesist 2019; 68 (1): 22-29).
Die GTM-V hat deswegen nun ein Infoblatt entwickelt, in dem sie auf mögliche Fallstricke bei Patientenverfügungen hinweist. Ähnliche Merkblätter gibt es auch von anderen Organisationen. (eb)
Download des Infoblatts unter www.gtm-v.de