Pflegebedürftigkeit

Eine Frage der Definition

Eine unendliche Geschichte: die Debatte um einen sperrigen Begriff, der neu definiert werden soll.

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Acht Silben, 28 Buchstaben, ein echtes Wortungetüm: Der "Pflegebedürftigkeitsbegriff" soll schon seit langem überarbeitet und neu definiert werden, doch noch ist diese Aufgabe nicht erledigt.

Seine Definition ist Maßstab, in welche Pflegestufe ein bedürftiger Patient kommt, wie viel Geld also für seine Betreuung bezahlt wird.

Bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 hat die damalige Bundesregierung eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach SGB XI (§ 14) verankert. Der Begriff sei zu "verrichtungsbezogen" und zu einseitig somatisch definiert, so die Begründung.

In der Pflege hochrelevante Aspekte wie etwa Kommunikation und soziale Teilhabe würden nicht berücksichtigt. Insbesondere der Bedarf an allgemeiner Betreuung bei dementen Menschen bleibe außen vor.

In den Jahren danach ist diskutiert worden, nicht mehr den Zeitaufwand für personelle Hilfen zum Maßstab der Bedürftigkeit zu machen, sondern den Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in pflegerelevanten Lebensbereichen.

In dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen

Von großer Bedeutung ist bei einer Neuausrichtung des Bedürftigkeitsbegriffs die Frage, wie sich eine Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) will den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mehrstufig umsetzen. Ein "Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs" hat sich am 1. März 2012 zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen.

Er besteht aus Vertretern der Gesundheitsministerien, der Sozialverbände, Pflegekassen, Verbraucher- und Patientenorganisationen sowie der Wissenschaft. Den Vorsitz teilen sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, und der ehemalige Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Klaus-Dieter Voß.

Wann das Gremium ein Ergebnis vorlegen wird, ist offen. Vieles deutet darauf hin, dass mit einer Neuformulierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist.

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