Bundesrat
Haken dran ans KHAG: Länderkammer stimmt Reform der Krankenhausreform zu
Es war eine echt zähe Partie: Nach langem Gezerre stimmt der Bundesrat dem umstrittenen Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zu. Das Murren auf Länderseite ist aber noch immer nicht ganz verstummt.
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Blick in ein Patientenzimmer: Der Bundesrat hat das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz abgesegnet.
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Berlin. Spannend bis zuletzt, mal wieder: Der Bundesrat hat nach monatelangen Verhandlungen mit dem Bund dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachten Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zugestimmt.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Behandlungsqualität in den bundesweit rund 1700 Kliniken verbessern und zugleich die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleisten. Außerdem soll die Krankenhausreform (KHVVG) der früheren „Ampel“ praxistauglich gemacht werden.
So soll etwa die mit dem KHVVG eingeführte Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben werden. Damit wird diese erst ab dem Jahr 2030 vollständig finanzwirksam.
Krankenhausreformanpassungs-Gesetz
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Befristet bis Ende Dezember 2030 können die Behörden der Länder zudem Krankenhäuser zu Fachkliniken erklären, wenn diese auf die Behandlung einer bestimmten Erkrankung oder Krankheitsgruppe spezialisiert sind und eine relevante Zahl von Fällen dieser Art behandeln.
Bis zum Jahr 2029 sollen Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband eine neue Definition für Fachkliniken entwickeln, die dann zur Anwendung kommen soll. Kritiker werfen der Koalition vor, mit all den Ausnahmen und Aufschüben Teile der ursprünglichen Klinikreform zu verwässeren, wenn nicht gar zu beerdigen.
61 statt 65 Leistungsgruppen
Mit dem KHAG wird zudem die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 gestutzt. Um eine Leistungsgruppe zugewiesen zu bekommen, muss ein Krankenhaus grundsätzlich entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. Es kann allerdings Ausnahmen geben. Außerdem müssen die Kassen ihr Go geben.
Dies gilt aber nicht, wenn die Behörden noch bis Ende Dezember 2026 die Leistungsgruppen zuweisen. Bis dahin reicht es aus, wenn sie sich mit den Kassen „ins Benehmen setzen“.
Die Kosten für Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und Hebammen wahrgenommen werden, aber nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen, sind künftig nicht als Pflegepersonalkosten im Pflegebudget zu berücksichtigen. Dies betrifft Tätigkeiten hauswirtschaftlicher, logistischer oder technischer Art.
Krankenhausreform
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Schließlich werden die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen um 25 Milliarden Euro entlastet. Ihr Anteil am geplanten Transformationsfonds in dieser Höhe soll nunmehr aus den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität getragen werden.
In einer begleitenden Entschließung sieht der Bundesrat Teile des Gesetzes weiter kritisch. So wird bemängelt, das Gesetz würde den Anforderungen der Praxis noch immer nicht genügen. Dies betreffe etwa die Definitionen zu Fachkliniken, die Ausnahmen bei den Zuweisungen von Leistungsgruppen und die Untergrenzen beim Pflegepersonal.
Länder üben weiter Kritik
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach sagte, das Gesetz sei zwar alles andere als ein Volltreffer. „Aber damit wird die Krankenhausreform in jedem Fall deutlich praxistauglicher.“ Die Länder bräuchten „Gestaltungsspielräume“ bei der Krankenhausplanung, so die CSU-Politikerin.
Vertreter der Krankenkassen reagierten erleichtert darauf, dass nicht die Beitragszahler die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser tragen müssten.
GKV-Finanzkommission
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„Diese ungerechte und ordnungspolitisch unsinnige Idee hat die Regierungskoalition mit dem KHAG abgeräumt. Sie hat damit klargestellt, dass die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln zu erfolgen hat“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, zu dem heutigen Beschluss der Länderkammer.
Für den Verband der Universitätsklinika Deutschlands hielt dessen Vorstandschef Professor Jens Scholz fest: „Die Hängepartie rund um die Krankenhausreform ist beendet. Auch wenn das Gesetz die ursprüngliche Reform teilweise relativiert, schafft es jetzt zumindest vorerst verlässliche Rahmenbedingungen.“ Jetzt komme es auf die Umsetzung an. (hom)







