Pflegelöhne

Tarifvertrag per Ukas erntet Gegenwehr

Der Gesetzentwurf für bessere Pflegelöhne stößt bei FDP und Arbeitgebern auf Widerstand.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Entwurf für das Pflegelohnverbesserungsgesetz hat am Donnerstag in der ersten Beratung im Bundestag heftigen Widerstand geerntet. Nur 20 Prozent der Altenpflegekräfte arbeiteten tarifgebunden, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Deswegen schaffe die Koalition die Voraussetzungen, dass ein Tarifvertrag von der Regierung für bundesweit allgemein verbindlich erklärt werden kann. Klappe dies nicht, würden 2020 von der Regierung Lohnuntergrenzen eingeführt. Respekt und Anerkennung für Pflegekräfte allein reichten nicht, sagte Heil.

FDP: Löhne steigen ohnehin

Nicole Westig von der FDP-Fraktion bezeichnete den Entwurf als „tarif- und verfassungsrechtlich bedenklich“. Die Löhne für Altenpfleger seien seit 2015 um zwölf Prozent gestiegen, stärker als im gesamtwirtschaftlichen Vergleich. Zugleich herrsche extreme Konkurrenz um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Westig beklagte, die Regierung „drückt sich um die Frage der Refinanzierung“ der höheren Gehälter. Die Mehrkosten würden je nach Szenario bei 1,4 bis 5,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Lohnfindung sei nicht Aufgabe des Staates, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Weiß. Für eine sozialpartnerschaftliche Lösung gebe es seit 2008 daher eine paritätisch besetzte Kommission, die bereits mehrfach einstimmig einen Pflegemindestlohn festgelegt habe. Die Koalition schaffe nun lediglich einen Ordnungsrahmen, in dem ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag möglich wird. Nun komme es auf die Tarifpartner an, so Weiß.

„Albtraum für Steuerzahler“

Unterdessen sind private Pflegearbeitgeber mit dem Gesetzentwurf hart ins Gericht gegangen. Dieser werde sich „zum Albtraum für Steuerzahler, Beitragszahler der Pflegeversicherung, Pflegebedürftige und deren Angehörige entwickeln“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner. Mit einem „Kotau vor der schwindsüchtigen Gewerkschaft Verdi, schlecht gemanagten AWO-Pflegeheimen und oft altertümlichen kirchlichen Einrichtungen“ beende die Koalition die zwanzigjährige Erfolgsgeschichte der Pflegeversicherung.

Als Tarifpartner hat sich ein neuer Arbeitgeberverband gegründet, der das Vorhaben von Heil unterstützt. Indes betrachten weitere Arbeitgeberverbände der privaten Heimbetreiber, aber auch der Verband der kommunalen Arbeitgeber, das Rote Kreuz und kirchliche Verbände diese Aktivitäten abwartend bis ablehnend.

Sollte die Tariferstreckung scheitern, soll eine Pflegekommission nicht nur den Mindeststundenlohn in der Pflege, sondern auch Lohnuntergrenzen und Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte festsetzen. Greiner beklagte, dem Land solle von einer Minderheit ein Tarifvertrag zulasten Dritter aufgezwungen werden. (hom/fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“