BZGA-Etat

Viel Geld für Prävention liegt brach

Bundeszentrale sitzt auf rund 90 Millionen Euro an Fördermitteln für Prävention in Lebenswelten.

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BERLIN. Die Regelungen aus dem 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz bleiben weit hinter den Erwartungen zurück: Der Plan Prävention in Lebenswelten zu bringen stockt gewaltig, wie aus einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion der Grünen hervorgeht. Von den 64,7 Millionen Euro an Finanzmitteln, die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für diese Aufgabe in den Jahren 2016 und 2017 bereitstanden, wurden laut Regierung gerade einmal 7,6 Millionen Euro (2016 rund 1,5 Mio. Euro, 2017 rund 6,1 Mio. Euro) ausgegeben.

Hauptgrund ist nach Angaben der Regierung, dass die Kassenseite blockiert. Durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes im November 2015 wurden die Mittel der BZgA zunächst gesperrt. Erst durch eine aufsichtsrechtliche Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe diese Mittelsperrung aufgehoben werden könne. Das habe aber Zeit für den Start der Präventionsleistungen gekostet, räumt die Regierung ein, denn die Details für die Leistungen müssen zwischen Kassen und BZgA ausgehandelt werden. Zu den 34 Millionen Euro, die die BZgA für dieses Jahr an Haushaltsmitteln erhält, kann die Regierung noch nichts sagen.

"Die BZgA hat wichtige Aufgaben – das Horten von 90 Millionen Euro gehört ganz sicher nicht dazu", kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Konflikte zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Bundesbehörde sorgten dafür, dass das im Präventionsgesetz vorgesehene Geld der Gesundheitsförderung nicht bei den Bürgern ankomme. Sie fordert, die BZgA künftig stärker über Bundesmittel zu finanzieren. Gelder der gesetzlich Versicherten sollten nicht für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einer Bundesbehörde genutzt werden, sagt sie.

Kappert-Gonther: "Richtig ist der Ansatz kassenübergreifenden Präventionsleistungen anzubieten und gute Projekte in die Fläche zu bringen, statt den Kassen hier eigene Spielwiesen zu überlassen. Dazu braucht es jedoch nicht die BZgA sondern entsprechend klare gesetzliche Vorgaben um die schleppende Umsetzung des Präventionsgesetzes in Gang zu bringen." (reh)

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