Deutsche Stiftung Patientenschutz

Beratungsbedarf bei Patientenverfügungen steigt

Veröffentlicht:

DORTMUND. Neuerungen bei Patientenverfügungen und Pflegegraden haben nach Aussagen von Experten im vergangenen Jahr so viel Beratungsbedarf bei Bürgern verursacht wie noch nie. Besonders die Nachfrage zu Patientenverfügungen und Vollmachten steigt weiter, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz jetzt mitteilte. Anlass für den zunehmenden Beratungsbedarf sei die Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH), klare und detaillierte Aussagen zu Patientenwünschen in Verfügungen zu äußern. Der Wunsch, in bestimmten Fällen zum Beispiel lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen. Hier seien genauere Details erforderlich, betonte der BGH. (dpa)

Mehr zum Thema

Drei Monate später

Lauterbach will Konzept für Suizidvorbeugung vorstellen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sponsoring auf dem Prüfstand

Ärztliche Fortbildung soll unabhängiger werden

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden

Dr. Franz Bernhard Ensink, der Vorsitzende der Finanzkommission der Bundesärztekammer, verteidigte den Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr gegen die Kritik sächsischer Delegierter.

© Rolf Schulten

Haushaltsplan der BÄK

Landesärztekammern müssen höhere Umlage an BÄK zahlen