Datenschutz
Patientennamen dürfen ins Ohr gehen, Diagnosen nicht
Der Aufruf von Patienten im Warteraum verstößt nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht. Vorsicht geboten ist jedoch bei Diagnoseerörterung vor Publikum sowie der Datenweitergabe an externe Dienstleister.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


