Vor allem konservative Anleger profitieren ab 2009

In wenigen Tagen greift die neue Abgeltungssteuer. Wen betrifft sie, wer muss aktiv werden? Zum Abschluss der Abgeltungssteuer-Serie beantwortet die "Ärzte Zeitung" überblicksartig die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Von Jürgen Lutz und Alexander Heintze Veröffentlicht:
Die richtige Anlageentscheidung kann helfen, langfristig Steuern zu sparen.

Die richtige Anlageentscheidung kann helfen, langfristig Steuern zu sparen.

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Ja. Wer aber nur geringe Einkünfte hat und mit seinem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann in seiner Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte angeben. Diese werden dann mit dem geringeren Satz besteuert, so dass der Steuerzahler Geld zurückerhält. Das kann etwa bei Ruheständlern der Fall sein.

Was muss ich versteuern?

Die 25-prozentige Steuer gilt für Zinseinnahmen, Dividenden und Kursgewinne. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie eventuell Kirchensteuer, so dass zumindest 26,375 Prozent zu zahlen sind, wenn der Freibetrag von 801 Euro pro Person überschritten wird. Wenn Aktien oder Fonds noch in diesem Jahr gekauft und mindestens ein Jahr im Depot gehalten werden, fällt keine Steuer auf die Kursgewinne an.

Wie sollte ich mich vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer aufstellen?

Das hängt von Ihrer individuellen Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Generell lässt sich aber sagen, dass es jetzt gilt, langfristig zu denken. Als Anleger sollte man nicht auf die dauerhaft höhere Rendite von Sachwerten wie Aktien- und Immobilienfonds verzichten. Denn langfristig bietet eine solche Mischung den besten Inflationsschutz und bringt die höchsten Renditen, wenn auch unter zum Teil heftigen Schwankungen. Die Abgeltungssteuer ist eine gute Gelegenheit, die Anlagestrategie zu überdenken und das Depot nach Ladenhütern und notorischen Verlierern zu durchforsten. Vor allem Aktien, die bisher enttäuscht haben und in der Zukunft keine großen Gewinne mehr erwarten lassen, sollten raus aus dem Depot.

Ist die Regelung mit Abgeltungs- steuer generell schlechter als bisher?

Vor allem Kleinanleger sind im Nachteil. Bisher galt das Halbeinkünfte-Verfahren, bei dem von Dividenden und Spekulationsgewinnen aus Aktien nur die Hälfte besteuert wurde, falls das Papier weniger als ein Jahr im Depot lag. Außerdem waren Kursgewinne bei einer Haltedauer über ein Jahr steuerfrei. Künftig fällt die Abgeltungssteuer auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an, wenn man über dem Freibetrag von 801 Euro liegt. Für niedergelassene Ärzte, deren persönlicher Steuersatz meist über 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungssteuer jedoch auch Vorteile - etwa bei der Besteuerung von Zinsen aus Tages- und Termingeldern.

Gibt es auch Anleger, die von der Abgeltungssteuer profitieren?

Die gibt es. Dazu gehören konservative Naturen, die lieber auf sichere Bundesanleihen oder Festgeld setzen und einen hohen Grenzsteuersatz haben. Sie zahlen ab nächstem Jahr bei 42 Prozent Grenzsteuersatz zuzüglich Soli-Zuschlag 26,38 Prozent plus eventuell Kirchensteuer - statt, wie bislang, 44,3 Prozent plus Kirchensteuer an Steuern.

Soll ich noch im Dezember Aktien kaufen, um mir die Steuerfreiheit zu sichern?

Diese Frage kann man nur dann mit Ja beantworten, wenn Sie nicht nur aus steuerlichen Gründen investieren wollen. Für jedes Investment müssen wirtschaftliche Gründe, sprich die erwartete Rendite im Verhältnis zum Risiko, ausschlaggebend sein. Ist dies erfüllt und lässt sich zudem der steuerliche Vorteil nutzen, ist das ein zusätzliches Argument. Lohnt sich die Anlage nicht oder passt sie nicht in ihr Risikoschema, sollten Sie trotz eventueller steuerlicher Nachteile die Finger davon lassen. Allgemein kann man sagen, dass ein Investment bei einem Dax-Stand von etwa 4000 Punkten auf langfristige Sicht risikoloser ist als eine Anlage bei 8000 Zählern.

Sind Dachfonds das Mittel gegen die Abgeltungssteuer?

Hier sind Zweifel angebracht. Fondsgesellschaften legen mit Vorliebe Fonds des eigenen Hauses in ihre Dachfonds. So kassieren sie doppelt Gebühren. Leider haben Anleger nichts davon, denn nur in wenigen Fällen sind die hauseigenen Fonds auch die besten. Zudem konzentrieren sich die meisten Dachfonds auf nur eine Anlageklasse, etwa Aktien. Wer sich auf lange Sicht die Steuerfreiheit sichern will, braucht eher einen Fonds, der in mehrere Anlageklassen investiert - etwa in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und Hedge Fonds. Hier könnten die so genannten Super-Fonds sinnvoll sein, die genau dies tun dürfen. Aber: Fallen die Kurse in vielen Anlageklassen, wie derzeit, dann schützt auch ein Superfonds nicht vor Wertverlust.

Welche Auswirkungen hat die Steuer allgemein auf Investmentfonds?

Wenn Sie die Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 kaufen und mindestens zwölf Monate behalten, sind die Kursgewinne steuerfrei. Das kann sich insbesondere bei einer langen Anlagedauer lohnen. Für Gewinne und Ausschüttungen aus Fonds, die ab dem 1. Januar gekauft wurden, gelten die neuen Regeln - das heißt: In diesem Fall zahlen Sie die Abgeltungssteuer, wenn Sie den Fonds veräußern.

Wie werden Sparpläne mit Investmentfonds behandelt?

Alle vor dem Januar 2009 geleisteten Sparbeiträge unterliegen der Altbesteuerung; alle danach geleisteten Sparbeiträge der neuen Abgeltungssteuer. Es ist daher sinnvoll, den Fondssparplan ab 2009 in einem neuen Depot oder in einem Unterdepot fortzuführen. Dadurch können Sie genau belegen, welche Wertpapiere Sie vor der Einführung der neuen Steuerregel gekauft haben und erhalten sich so den Bestandsschutz. Manche Banken bieten dies von sich aus an - meist kostenlos,

Was geschieht, wenn ich aus einem über einen Fondssparplan erworbenen Vermögen Entnahmen tätige?

Hierbei unterstellt der Gesetzgeber: Zuerst erworbene Anteile gelten als zuerst veräußert (First-in-first-out-Regel). Bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteilen gilt: Der Veräußerungsgewinn ist nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus später erworbenen Anteilen sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wie verhält es sich mit Kapitallebensversicherungen?

Bei bis zum Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen ist die Kapitalauszahlung in der Regel komplett steuerfrei. Bei den seit dem Jahr 2005 abgeschlossenen Verträgen, die zwölf Jahre laufen und ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, gilt: Für die Hälfte der Erträge gilt der persönliche Steuersatz. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der gesamte Ertragsanteil steuerpflichtig und es greift die neue Abgeltungssteuer.

Gilt die Abgeltungssteuer auch bei Immobilien?

Nein. Bei Eigenheimen und vermieteten Objekten bleibt alles beim Alten. Wird das Haus oder die Wohnung nach zehn Jahren verkauft, ist der Gewinn steuerfrei. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wie sieht es mit Edelmetallen wie Gold aus?

Bei Gewinnen mit physischen Edelmetallen, Antiquitäten und Kunstgegenständen fällt keine Abgeltungssteuer an. Das bedeutet: Wenn Sie etwa mit dem An- und Verkauf von Goldmünzen einen Gewinn machen, ist dieser steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist. Falls nicht, müssen Sie die Gewinne mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Sind Rürup- und Riesterverträge abgeltungssteuerpflichtig?

Nein, diese Erträge sind grundsätzlich abgeltungssteuerfrei. Wenn Sie einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, werden die monatlichen Auszahlungen daraus nach einer anderen Systematik besteuert. Welcher Anteil dem Fiskus zusteht, hängt dabei vom Rentenbeginn ab.

Gilt der Freibetrag auch für mein Praxiskonto?

Nein. Bei geschäftlichen Konten können Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht in Anspruch nehmen und daher auch keinen Freistellungsauftrag stellen. Kapitalerträge auf diesen Konten werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Wenn Sie 44,3 Prozent (42 Prozent plus Soli-Zuschlag) zahlen, fahren Sie also deutlich schlechter als mit der Abgeltungssteuer. Überschüssige Liquidität, die Sie nicht für Ihre Praxisführung benötigen, sollten Sie daher auf einem privaten Konto parken.

Fragen zur Abgeltungssteuer?

Wer Fragen rund um die Abgeltungssteuer hat, kann das kostenlose Abgeltungssteuer-Forum der "Ärzte Zeitung" nutzen »

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