Steuerfreie Zinsen - nur bei Steuererstattung!

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MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die eine Einkommensteuererstattung bekommen, müssen die darauf vom Finanzamt gezahlten Zinsen nicht versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden.

Er reagierte damit auf eine Neuregelung von 1999, wonach Zinsen, die das Finanzamt auf Steuernachzahlungen erhebt, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können. Dies sei zwar zulässig, dann dürfe der Staat aber umgekehrt auch für eine Einkommensteuererstattung keine Steuern erheben, urteilte der BFH.

Az.: VIII R 33/07

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