Steuerfreie Zinsen - nur bei Steuererstattung!

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die eine Einkommensteuererstattung bekommen, müssen die darauf vom Finanzamt gezahlten Zinsen nicht versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden.

Er reagierte damit auf eine Neuregelung von 1999, wonach Zinsen, die das Finanzamt auf Steuernachzahlungen erhebt, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können. Dies sei zwar zulässig, dann dürfe der Staat aber umgekehrt auch für eine Einkommensteuererstattung keine Steuern erheben, urteilte der BFH.

Az.: VIII R 33/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nächtlicher Augeninnendruckanstieg

Sind zwei Kopfkissen für Menschen mit Glaukom eines zu viel?

Lesetipps
Eine Frau steht am Empfang einer Praxis und spricht mit einer Praxismitarbeiterin.

© auremar / stock.adobe.com

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Ärztin hält sich den Mund zu

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Beispiele aus der Praxis

Ärztliche Schweigepflicht in der Pädiatrie: Konfliktsituationen aus dem Alltag