Koalitionsvertrag

Das kommt auf Anleger und Steuerzahler zu

Das Steuerverfahren soll vereinfacht werden, der Kampf gegen Steuerhinterziehung schärfer: Was sich Union und SPD für die neue Legislatur­periode vorgenommen haben, wirkt sich auch auf Freiberufler aus. Wir analysieren ihre Pläne.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Die Einkommensteuererklärung soll nach Plänen von Union und SPD stark vereinfacht werden.

Die Einkommensteuererklärung soll nach Plänen von Union und SPD stark vereinfacht werden.

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NEU-ISENBURG. Unter der vielversprechenden Überschrift "Solide Finanzen" informiert der Koalitionsvertrag den interessierten Steuerzahler, wohin in Sachen Abgaben demnächst die Reise gehen soll.

Ein Leitmotiv des Kapitels ist die Bekämpfung von Steuerflucht. Zwar adressieren Union und SPD überraschend unverhohlen "international operierende Unternehmen" und deren Hang zu "grenzüberschreitender Gewinnverlagerung". Doch auch für Mittelständler und Freiberufler ist einiges dabei.

Manchmal auch nur zwischen den Zeilen, wie der Steuerberater Dr. Jürgen Karsten analysiert. Mögen solche Absichten zum jetzigen Zeitpunkt auch noch so vage erscheinen - am Ende, davon ist der Vorstand der auf Heilberufler spezialisierten, bundesweit agierenden Steuerberatungsgesellschaft ETL Advision überzeugt, müssen sich Praxisinhaber auf schärfere Steuerprüfungen gefasst machen.

Hier eine Übersicht derjenigen Ankündigungen der Großen Koalition, die für Ärzte als Anleger, Steuerzahler und Praxisinhaber besonders relevant sein könnten.

- Mittelstandsfinanzierung: "Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung" sollen abgebaut werden. Existenzgründer, also auch Ärzte, die sich niederlassen wollen, können weiterhin mit Finanzhilfen durch die öffentliche Hand rechnen.

- Mittelstandsförderung: Die Mittelstandsförderung wollen Union und SPD "zielgerichtet fortsetzen". Unter anderem will man "die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen". Da Freiberufler ausdrücklich "als wesentlicher Teil des Mittelstands" angesprochen werden, gilt das auch für niedergelassene Ärzte. Nach Ansicht des Steuerexperten Karsten könnten dann in Zukunft auch niedergelassene Ärzte von Liquiditätsvorteilen profitieren, wie sie bislang nur Kapitalgesellschaften zugute kamen: weil nur entnommener Gewinn voll versteuert werden muss. Rücklagen dagegen zu einem geringeren Satz.

- Vorausgefüllte Steuererklärung: Ab 2017 sollen die Finanzämter eine vorausgefüllte Steuererklärung verschicken, die vom Steuerpflichtigen nur noch abzuzeichnen ist. Dies betrifft vor allem Angestellte. Praxisinhaber müssen weiterhin eine Gewinnermittlung machen.

- Selbstveranlagung: Eine weitere Rationalisierung des Steuerverfahrensrechts bringt die geplante Selbstveranlagung. Beginnen wollen Union und SPD damit bei der Körperschaftssteuer. Weiter gedacht, müssten auch Freiberufler selbst ausrechnen, was sie ans Finanzamt überweisen.

Nach Ansicht von Dr. Jürgen Karsten geben die beiden letztgenannten Vorhaben der Koalitionäre Anlass, darüber nachzudenken, was die Finanzbeamten mit der dadurch gewonnenen Zeit anfangen werden. Karstens Antwort: "Zusätzliche Betriebsprüfungen". Auch Ärzte müssen sich dann "auf häufigere und intensivere Steuerprüfungen vorbereiten".

- Nichtanwendungserlasse: Die "Anwendung sogenannter Nichtanwendungserlasse" will die Koalition "restriktiv handhaben". Zur Erklärung: Finanzgerichtsurteile, die zugunsten von Steuerpflichtigen lauten, werden von den Finanzämtern häufig nur für den konkret entschiedenen Fall berücksichtigt, generell aber nicht angewendet. In der Konsequenz muss jeder Anspruchsteller sein Recht erneut vor Gericht einklagen.

"Es gibt eine mehrseitige Liste solcher Nichtanwendungserlasse", weiß Steuerberater Karsten. Das die Koalition dem einen Riegel vorschieben will, bewertet er positiv.

- Rückwirkung von Steuergesetzen: Als ebenfalls überfällig bezeichnet Karsten die Koalitionsabsicht, die Rückwirkung von Steuergesetzen einzudämmen. Dadurch, so Karsten, sei in der Vergangenheit immer wieder die Gestaltung von Steuersachverhalten durchkreuzt worden. Künftig soll die verfassungsrechtlich fragwürdige Rückwirkung "auf die Sicherung von Steuersubstrat" - vulgo Besteuerungsgrundlage - "und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen beschränkt sein".

- Selbstanzeige: Die Regeln der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuerhinterziehung sollen verschärft werden. Damit würde die Selbstanzeige teurer. "Ein Ansatzpunkt wäre", heißt es im Koalitionsvertrag, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von vollständigen Angaben über den gesamten zehnjährigen Zeitraum der Festsetzungsverjährung statt nur für den Verjährungszeitraum der Steuerhinterziehung (fünf Jahre) abhängig zu machen. "Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen".

- Anlaufhemmung:

- EU-Zinsrichtlinie: Passend dazu wollen Union und SPD "den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausdehnen".

Die EU-Zinsrichtlinie regelt die Besteuerung von Kapitaleinkünften in der EU. Demnach werden jenseits der Grenze anfallende Zinserträge erfasst und via Kontrollmitteilung im Wohnsitzstaat des Anlegers besteuert.

Oder es wird alternativ eine Quellensteuer erhoben, beispielsweise von Österreich, der Schweiz oder Luxemburg. Aktuell versenden über 30 Staaten regelmäßig Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden.

Bestimmte Kapitalanlagen jedoch werden von der Richtlinie bisher nicht erfasst. So etwa Aktien, Zertifikate, Lebensversicherungen oder Verkaufsgewinne.

Zudem stellt die Richtlinie nur auf natürliche Personen ab, nicht aber auf Kapitalgesellschaften oder Stiftungen. Solche Schlupflöcher für Steuerflüchtlinge würden mit der oben zitierten Ausdehnung der Zinsrichtlinie geschlossen.

- Steuererhöhungen? Steuererhöhungen sind nicht nur Gift für die Konjunktur, sondern auch für die Wahlchancen einer Volkspartei. Noch der Koalitionsvertrag meidet das Wort. Ganz zu schweigen vom Wunsch der SPD nach Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Gewisse Andeutungen lassen sich jedoch kaum übersehen.

Bemerkenswert findet Steuerexperte Dr. Jürgen Karsten etwa die Formulierung, "die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt zu stellen".

Auch das Diktum "Steuerrecht ist kein statisches Recht" hält Karsten für mehr als nur eine Floskel die den Zweck hat, Zeilen zu schinden.

Im Verein mit "prioritären Maßnahmen", "die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen", einem deutlichen Nein zur Haushalts-Neuverschuldung sowie einer ziemlich unengagiert vorgetragenen "stetigen Überprüfung" von Subventionen lese sich das Kapitel "Solide Finanzen" des Koalitionsvertrags am Ende doch wie ein Wegweiser zu Steuererhöhungen.

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