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Steuererklärung

Streik der Postler bewirkt keine Fristverlängerung

Ärzte, die jetzt ihre Steuererklärung abgeben müssen, sollten den Ausstand der Postbediensteten einkalkulieren. Eine Fristverlängerung wegen des Streiks gibt es nämlich nicht.

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ESSEN. Seit dem 8. Juni werden die Briefverteilzentren der Deutschen Post bestreikt. Mit einer verspäteten Zustellung von Briefen und Paketen muss daher gerechnet werden. Doch was ist mit behördlichen Fristen, wie etwa Steuererklärungs-, Zustimmungs- oder Rechtsbehelfsfristen der Finanzbehörden?

"Für Steuerbescheide der Finanzbehörden und Gemeinden gilt grundsätzlich die Fiktion, dass sie drei Tage nach dem Datum des Bescheids dem Empfänger zugestellt sind", erläutert Marc Stiebling, Steuerberater der Kanzlei ETL Advisa in Essen.

Normalerweise komme die Post ja auch innerhalb dreier Tage beim Empfänger an. Doch durch die aktuellen Streikaktionen bei der Deutschen Post sei es eben möglich, dass die Zustellung der Steuerbescheide die angenommene Frist übersteigt. "Kann in einem solchen Fall die verspätete Zustellung glaubhaft gemacht werden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag des tatsächlichen Posteingangs", so Stiebling.

Verzögerungen online überprüfen

Der Berater rät deshalb dazu, in diesen Tagen das Datum des tatsächlichen Posteingangs auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes zu vermerken. Da der Poststreik aktuell in der Presse sehr präsent ist, sollte es nicht schwer sein, Tatsachen für eine verspätete Zustellung glaubhaft zu machen.

Auf der Internetseite der Deutschen Post lasse sich überprüfen, ob es im Bereich des Absenders beziehungswiese im Zustellbereich zu Verzögerungen kommen kann (www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html). Diese Informationen können - in ausgedruckter Form - auch bei der Glaubhaftmachung eines verspäteten Posteingangs helfen.

Anders sehe es jedoch aus, wenn Steuerpflichtige ihre Post an das Finanzamt schicken. Stiebling: "Hier liegt die Verantwortung beim Steuerpflichtigen, dass Briefe, Steuererklärungen, Einsprüche oder Anträge fristgerecht bei den zuständigen Stellen ankommen. Ein verzögerter Postweg, mit dem streikbedingt zu rechnen ist, schützt nicht - es gibt keine Fristverlängerung".

Wenn also infolge des Poststreiks mit verspäteter Zustellung gerechnet werden muss, rät Stiebling, auf andere, sicherere Übermittlungswege zu setzen, beispielsweise den persönlichen Einwurf in den Behördenbriefkasten, Telefax oder auch private Postzusteller. (eb)

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