Unterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle . Für minderjährige Kinder steigen die Unterhaltsbeträge damit zwischen 15 und 39 Euro monatlich, berichtet das juristische Portal anwalt.de.

Für Studierende, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhöhe sich der Betrag sogar um 65 Euro auf nun 735 Euro monatlich.

Für ein 12- bis 17-jähriges Kind beträgt der monatliche Unterhaltssatz bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 3501 bis 3900 Euro jetzt 612 Euro pro Monat.

Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft und stellt nur eine Richtlinie dar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betont. Aber die Gerichte halten sich in der Regel - mithin auch bei Ehegatten- und Elternunterhalt - an die Werte. (reh)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Haushaltsplan der BÄK

Landesärztekammern müssen höhere Umlage an BÄK zahlen

Abgeschlossenes Geschäftsjahr

BÄK investiert in qualifiziertes Personal

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps