Unterhalt
Neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft
NEU-ISENBURG. Seit 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle . Für minderjährige Kinder steigen die Unterhaltsbeträge damit zwischen 15 und 39 Euro monatlich, berichtet das juristische Portal anwalt.de.
Für Studierende, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhöhe sich der Betrag sogar um 65 Euro auf nun 735 Euro monatlich.
Für ein 12- bis 17-jähriges Kind beträgt der monatliche Unterhaltssatz bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 3501 bis 3900 Euro jetzt 612 Euro pro Monat.
Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft und stellt nur eine Richtlinie dar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betont. Aber die Gerichte halten sich in der Regel - mithin auch bei Ehegatten- und Elternunterhalt - an die Werte. (reh)