Unterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle . Für minderjährige Kinder steigen die Unterhaltsbeträge damit zwischen 15 und 39 Euro monatlich, berichtet das juristische Portal anwalt.de.

Für Studierende, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhöhe sich der Betrag sogar um 65 Euro auf nun 735 Euro monatlich.

Für ein 12- bis 17-jähriges Kind beträgt der monatliche Unterhaltssatz bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 3501 bis 3900 Euro jetzt 612 Euro pro Monat.

Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft und stellt nur eine Richtlinie dar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betont. Aber die Gerichte halten sich in der Regel - mithin auch bei Ehegatten- und Elternunterhalt - an die Werte. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind